Kinder- und Jugendhilfe
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe richten sich an Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (bis 21 Jahre), die durch Delinquenz aufgefallen sind oder einen erhöhten Bedarf an Unterstützung für ihren Alltag zeigen.
Dabei kann, je nach Angebotsform, das Familiensystem miteinbezogen werden. Hier soll eine Wiederherstellung optimierter Entwicklungsbedingungen unterstützt sowie die Erziehungsfunktion der Eltern und der Familie gestärkt werden.
Das ASZ unterstützt die Jugendlichen und jungen Volljährigen in folgenden Bereichen: Auseinandersetzung mit der Straftat (auch in der Gruppe), Umgang mit Behörden (Antragstellung, Begleitung), Finanzen, Wohnung, Beziehungen, Umgang mit Gewalterfahrungen, Krisen, Schule, Arbeit und Ausbildung. Die Zuweisung erfolgt durch den Allgemeinen Sozialen Dienst oder die Jugendgerichtshilfe der Jugendämter aus Stadt und Kreis Kaiserslautern.
Die betreuten Arbeitsauflagen richten sich an Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, die aufgrund einer begangenen Straftat eine Arbeitsauflage erhalten haben.
Zielsetzung ist die Gewährleistung der Erfüllung dieser Auflagen in der gesetzten Frist. Der Arbeitsschwerpunkt der Maßnahme liegt in der Motivationsarbeit sowie in der Bereitstellung jugendgerechter Arbeitsprojekte mit dem Angebot begleitender sozialpädagogischer Beratung und Betreuung.
ANGEBOTE:
- Betreuungsweisungen/-hilfen (§30 SGB VIII)
- Betreute Arbeitsauflagen (auch samstags möglich)
- Erziehungsbeistandschaften (§30 SGB VIII)
- Soziales Training in der Gruppe
ANSPRECHPARTNER*INNEN:
Felix Jülg
Sozialarbeiter B.A.
Tel.: 0631 – 316 36 14
Oder kontaktieren Sie Herrn Jülg per E-Mail
Nadine Heil
Tel.: 0631 – 316 36 35
Oder kontaktieren Sie Frau Heil per E-Mail